Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Erbringung von Software-Entwicklungs- und Dienstleistungen durch Mag. Klaus Baier („Club-Hero").
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Mag. Klaus Baier, Aigertsham 5, 5251 Höhnhart (im Folgenden „Auftragnehmer") und seinen Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
§ 2 Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die Konzeption, Entwicklung, Bereitstellung, Anpassung, Wartung und Betreuung individueller Vereins- und Organisationssoftware sowie damit zusammenhängende Beratungs- und IT-Dienstleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
§ 3 Angebot & Vertragsabschluss
Darstellungen auf dieser Website sind unverbindliche Informationen und kein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt erst durch ein individuelles Angebot des Auftragnehmers und dessen Annahme durch den Auftraggeber (in Textform genügt) zustande. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
§ 4 Rücktrittsrecht für Verbraucher
(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes — das kann bei ideellen Vereinen ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Fall sein — und kommt der Vertrag im Fernabsatz (z. B. telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular) oder außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers zustande, kann der Auftraggeber binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten (§ 11 FAGG). Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(2) Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden. Es genügt eine eindeutige Erklärung an Mag. Klaus Baier, Aigertsham 5, 5251 Höhnhart, oder per E-Mail an klaus_baier@gmx.at. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das untenstehende Muster kann verwendet werden, ist aber nicht vorgeschrieben.
(3) Vorzeitiger Leistungsbeginn: Soll mit der Umsetzung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen werden, ist dafür das ausdrückliche Verlangen des Auftraggebers erforderlich; der Auftragnehmer holt dieses gesondert ein. Tritt der Auftraggeber danach fristgerecht zurück, hat er dem Auftragnehmer einen dem bereits erbrachten Leistungsumfang entsprechenden anteiligen Betrag zu zahlen (§ 16 Abs 1 FAGG). Ohne dieses ausdrückliche Verlangen wird vor Fristablauf nicht mit der Umsetzung begonnen.
(4) Bereits geleistete Zahlungen werden im Fall eines wirksamen Rücktritts unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, zurückerstattet — abzüglich eines allfälligen anteiligen Betrags nach Absatz 3.
(5) Ist der Auftraggeber Unternehmer (etwa ein Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, ein Betrieb oder eine Körperschaft öffentlichen Rechts), besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach FAGG. Es gelten die vereinbarten Regelungen zu Laufzeit und Kündigung.
Muster-Rücktrittsformular
(Nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen.)
An Mag. Klaus Baier, Aigertsham 5, 5251 Höhnhart, klaus_baier@gmx.at:
Hiermit trete ich / treten wir (*) vom Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistung zurück:
____________________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): __________________
Name des Verbrauchers / Vereins: __________________
Anschrift: __________________________________
Datum, Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): __________________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 5 Preise & Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei laufenden Service-/Wartungsleistungen erfolgt die Verrechnung periodisch im Voraus.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit und benennt eine verantwortliche Ansprechperson. Verzögerungen, die aus einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung resultieren, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 7 Termine & Leistungszeit
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen verlängern Leistungsfristen angemessen.
§ 8 Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das nicht-ausschließliche, zeitlich unbegrenzte Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der für ihn erstellten Software. Allgemein wiederverwendbare Komponenten, Know-how, Bibliotheken und Werkzeuge verbleiben beim Auftragnehmer und dürfen von diesem weiterverwendet werden.
§ 9 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet eine im Wesentlichen vertragsgemäße Funktion der Software. Mängel sind nach Erkennen unverzüglich und nachvollziehbar zu melden. Der Auftragnehmer wird Mängel innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung beheben. Eine Gewähr für die Eignung zu einem bestimmten, nicht vereinbarten Zweck wird nicht übernommen.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Für Datensicherungen bleibt der Auftraggeber selbst verantwortlich. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen (insb. nach dem Konsumentenschutzgesetz und dem Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.
§ 11 Datenschutz & Auftragsverarbeitung
Beide Vertragsparteien halten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird hierüber ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
§ 12 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Zuge der Zusammenarbeit bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen der anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 13 Laufzeit & Kündigung
Laufende Service- und Wartungsverträge können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweils vereinbarten Periode in Textform gekündigt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2026