Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Erbringung von Software-Entwicklungs- und Dienstleistungen durch Mag. Klaus Baier („Club-Hero").
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Mag. Klaus Baier, Aigertsham 5, 5251 Höhnhart (im Folgenden „Auftragnehmer") und seinen Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
§ 2 Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die Konzeption, Entwicklung, Bereitstellung, Anpassung, Wartung und Betreuung individueller Vereins- und Organisationssoftware sowie damit zusammenhängende Beratungs- und IT-Dienstleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
§ 3 Angebot & Vertragsabschluss
Darstellungen auf dieser Website sind unverbindliche Informationen und kein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt erst durch ein individuelles Angebot des Auftragnehmers und dessen Annahme durch den Auftraggeber (in Textform genügt) zustande. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
§ 4 Preise & Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei laufenden Service-/Wartungsleistungen erfolgt die Verrechnung periodisch im Voraus.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit und benennt eine verantwortliche Ansprechperson. Verzögerungen, die aus einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung resultieren, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 6 Termine & Leistungszeit
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen verlängern Leistungsfristen angemessen.
§ 7 Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das nicht-ausschließliche, zeitlich unbegrenzte Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der für ihn erstellten Software. Allgemein wiederverwendbare Komponenten, Know-how, Bibliotheken und Werkzeuge verbleiben beim Auftragnehmer und dürfen von diesem weiterverwendet werden.
§ 8 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet eine im Wesentlichen vertragsgemäße Funktion der Software. Mängel sind nach Erkennen unverzüglich und nachvollziehbar zu melden. Der Auftragnehmer wird Mängel innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung beheben. Eine Gewähr für die Eignung zu einem bestimmten, nicht vereinbarten Zweck wird nicht übernommen.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Für Datensicherungen bleibt der Auftraggeber selbst verantwortlich. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen (insb. nach dem Konsumentenschutzgesetz und dem Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.
§ 10 Datenschutz & Auftragsverarbeitung
Beide Vertragsparteien halten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird hierüber ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Zuge der Zusammenarbeit bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen der anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 12 Laufzeit & Kündigung
Laufende Service- und Wartungsverträge können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweils vereinbarten Periode in Textform gekündigt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2026